Allgemein

Der UNO Migrationspakt wird die Welt verändern 

Discrepant Government Behavior Concerning Women, scaled 2015

Discrepant Government Behavior Concerning Women, scaled 2015

Seit der Deklaration der UNO Menschenrechte von 1948 wurden diese Menschenrechte vorwiegen in Industrienationen umgesetzt also sind sie nur in diesen Ländern bindend. Die Gleichberechtigung von Mann und Frau, Religionsfreiheit oder das Recht auf Sozialleistungen sind in dem meisten Ländern nicht gewährleistet, weder in der Anwendung noch in der Theorie der jeweiligen nationalen Gesetze. (Siehe zum Beispiel Woman Stats)

Es wurde bis anhin rational und logische davon ausgegangen, dass einige Artikel der UNO Menschenrechte (wie zum Beispiel das Recht auf Wohnung, Essen, Medizinische Versorgung und so weiter) realistischerweise nur für die eigene Bevölkerung umgesetzt werden können oder für Migranten, die sich an die Einwanderungsgesetze des entsprechenden Landes halten.

Das ändert sich mit dem Inkrafttreten des UNO- Migrationspakts, der im Dezember 2018 unterzeichnet wird von fast allen Nationen ausser der USA, Australien, Österreich, der Schweiz, Israel und ein paar Osteuropäischen Ländern. Damit werden offiziell die Internationalen Menschenrechte mit willkürlicher Migration verbunden. Die Beschränkungen unterliegen dann der UNO, die in den letzten Jahrzehnten bewiesen hat, dass sie die Umsiedlung von Menschen aus Entwicklungsländern in Westliche Staaten um jeden Preis durchsetzten will.  Jeder normale Mensch wünscht sich, dass jeder Mensch auf der Welt ein gutes Leben führen kann, aber die Realität zeigt, dass Migration die Probleme im allgemeinen nicht lösen, sondern verstärken.

Update 5.12.2018: Nationen, die nicht unterschreiben:  Austria, Australia, Bulgaria, Croatia, the Czech Republic, Dominican Republic, Estonia, Hungary, Italy, Israel, Poland, Slovakia  Switzerland, United States.

Falls Sie in einem westlichen Land leben und für den UNO Migrationspakt sind, sollten sie auch die Verantwortung übernehmen um pro Bürger 5 Migranten unterzubringen und mit Nahrung, Kleidung, Krankenversicherung und so weiter zu versorgen (siehe unten). Falls Sie das nicht können, sollten Sie beweisen können, dass die “Reichen” oder der Staat für die Versorgung von 5 Migranten pro Bürger aufkommen können. 

Dass das Abkommen rechtlich nicht bindend sei, ist einen einfache Lüge, der grösste Teile des Textes erläutert “Verpflichtungen” “Wir werden Rechtsvorschriften erlassen, umsetzen oder aufrechterhalten….” ( 33. c.)

Die Grüne fordern bereits die Umsetzung in deutsches Recht – und bestätigen damit die Kritiker. 

Globaler Pakt für eine sichere, geordnete und reguläre Migration besagt im Präambel:

 Article 4:

Flüchtlinge und Migranten haben Anspruch auf dieselben allgemeinen Menschenrechte und Grundfreiheiten, die stets geachtet, geschützt und gewährleistet werden müssen.

Artikel 15, f :

Menschenrechte. Der Globale Pakt gründet auf den internationalen Menschenrechtsnormen und wahrt die Grundsätze der Nichtregression und Nichtdiskriminierung. Durch die Umsetzung des Globalen Paktes sorgen wir dafür, dass die Menschenrechte aller Migranten, ungeachtet ihres Migrationsstatus, während des gesamten Migrationszyklus wirksam geachtet, geschützt und gewährleistet werden. Wir bekräftigen außerdem die Ver- pflichtung, alle Formen der Diskriminierung, einschließlich Rassismus, Fremdenfeindlichkeit und Intoleranz, gegenüber Migranten und ihren Familien zu beseitigen; 

Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte besagt in

Artikel 25

Jeder hat das Recht auf einen Lebensstandard, der seine und seiner Familie Gesundheit und Wohl gewährleistet, einschließlich Nahrung, Kleidung, Wohnung, ärztliche Versorgung und notwendige soziale Leistungen gewährleistet sowie das Recht auf Sicherheit im Falle von Arbeitslosigkeit, Krankheit, Invalidität oder Verwitwung, im Alter sowie bei anderweitigem Verlust seiner Unterhaltsmittel durch unverschuldete Umstände.

Die UNO hat bereits das Dokument “Replacement Migration, a solution for…”  aus dem Internet, ihren Webseiten gelöscht. BESTANDSERHALTUNGSMIGRATION: EINE LÖSUNG FÜR …

“…und befasst sich mit der Frage, ob Bestandserhaltungsmigration eine …. Daher wird ohne Bestandserhaltungsmigration ein Rückgang der Bevölkerung un…”.

Nach eigenen Aussagen würden heute 16% der Erwachsen der Welt (fast ausschliesslich Bürger von Entwicklungsländern) sofort auswandern, wenn sie könnten, das sind 700 Millionen.

In Kenia sind es über 50% der Bevölkerung die emigrieren wollen.

Die meisten Migranten kommen aus Afrika und dem mittleren Osten, wo die Fruchtbarkeitsrate bei 4 Kindern pro Frau liegt, also 2 Kinder pro Erwachsenen. Das ergibt 2,1 Milliarden Migranten, die in ein westliches Land ziehen wollen. 

Da die USA und Australien den Pakt nicht unterzeichnen, bleibt vorwiegen Westeuropa übrig wie bis anhin, mit einer Bevölkerung von 397,5 Millionen (Stand 2009). Plus Kanada mit 36 Millionen.

Die Menschen würden sofort emigrieren, wenn sie könnten. Nach der Abkommenensunterzeichnung vom 10. Dez können sie, wenn es die UNO bestimmt. Die UNO hat in den letzten Jahren bewiesen, dass sie entschlossen sind, so wie Menschen wie möglich von Entwicklungsländern in Industriestaaten umzusiedeln. 

Das macht dann pro Europäischem Bürger theroretisch 5.25 Migranten, die Wohnraum brauchen und versorgt werden müssen. 

Das GFMD hat mit Hilfe des Deutschen Außenministeriums das Marrakesch-Papier maßgeblich mitgestaltet. Es erklärt auf seiner Webseite den Gipfel in Marokko zum “Höhepunkt” der “globalen Migrationsgemeinschaft” um “allgemeine Prinzipien und gerichtlich einklagbare Verbindlichkeiten” der Migration festzuschreiben. “Einklagbare Verbindlichkeit” ist genau das, was die Kritiker des Migrationspakts ohnedies als Fernziel der Paktes unterstellen.

 

Hier noch einige Auszüge aus dem UNO Migrationspakt.

1.) “Dieser Globale Pakt beruht auf den Zielen und Grundsätzen der Charta der Vereinten Nationen.”

2.)  “Er beruht außerdem auf der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte; dem Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte; dem Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte; den anderen grundlegenden internationalen Menschenrechtsverträgen.”

4). “Flüchtlinge und Migranten haben Anspruch auf dieselben allgemeinen Menschenrechte und Grundfreiheiten, die stets geachtet, geschützt und gewährleistet werden müssen.  Dennoch handelt es sich bei ihnen um verschiedene Gruppen, die separaten Rechtsrahmen unterliegen. Lediglich Flüchtlinge haben ein Anrecht auf den spezifischen internationalen Schutz, den das internationale Flüchtlingsrecht vorsieht. Der vorliegende Globale Pakt bezieht sich auf Migranten und stellt einen Kooperationsrahmen zur Migration in allen ihren Dimensionen dar. ”

Ziel 17: Beseitigung aller Formen der Diskriminierung und Förderung eines auf nachweisbaren Fakten beruhenden öffentlichen Diskurses zur Gestaltung der Wahrnehmung von Migration 

33.) “Wir verpflichten uns, im Einklang mit den internationalen Menschenrechtsnormen alle Formen der Diskriminierung zu beseitigen und Äußerungen, Handlungen und Ausprägungen von Rassismus, Rassendiskriminierung, Gewalt, Fremdenfeindlichkeit und damit zusammenhängender Intoleranz gegenüber allen Migranten zu verurteilen und zu bekämpfen. Wir verpflichten uns ferner, in Partnerschaft mit allen Teilen der Gesellschaft einen offenen und auf nachweisbaren Fakten beruhenden öffentlichen Diskurs zu fördern, der zu einer realistischeren, humaneren und konstruktiveren Wahrnehmung von Migration und Migranten führt. Wir verpflichten uns außerdem, im Einklang mit dem Völkerrecht das Recht der freien Meinungsäußerung zu schützen, in der Erkenntnis, dass eine offene und freie Debatte zu einem umfassenden Verständnis aller Aspekte der Migration beiträgt. “

“Um diese Verpflichtung zu verwirklichen, werden wir aus den folgenden Maßnahmen schöpfen. Wir werden 

a)  “Rechtsvorschriften erlassen, umsetzen oder aufrechterhalten, die Hassstraftaten und schwerere Hassstraftaten, die sich gegen Migranten richten, unter Strafe stellen, und Strafverfolgungs- und andere Beamte darin schulen, solche Straftaten und andere Gewalttaten, die sich gegen Migranten richten, zu erkennen, zu verhindern und darauf zu reagieren sowie den Opfern medizinische, rechtliche und psychosoziale Hilfe zu leisten; ”

b)  “Migranten und Gemeinschaften befähigen, jede Aufstachelung zu Gewalt gegen Migranten anzuzeigen, indem sie über vorhandene Rechtsbehelfsmechanismen informiert werden, und sicherstellen, dass diejenigen, die sich aktiv an der Begehung einer Hassstraftat gegen Migranten beteiligen, im Einklang mit den innerstaatlichen Rechtsvorschriften zur Rechenschaft gezogen werden, wobei die internationalen Menschenrechtsnormen, insbesondere das Recht auf freie Meinungsäußerung, zu wahren sind; ”

c)  “unter voller Achtung der Medienfreiheit eine unabhängige, objektive und hochwertige Berichterstattung durch die Medien, einschließlich Informationen im Internet, fördern, unter anderem durch Sensibilisierung und Aufklärung von Medienschaffenden hinsichtlich Migrationsfragen und -begriffen, durch Investitionen in ethische Standards der Berichterstattung und Werbung und durch Einstellung der öffentlichen Finanzierung oder materiellen Unterstützung von Medien, die systematisch Intoleranz, Fremdenfeindlichkeit, Rassismus und andere Formen der Diskriminierung gegenüber Migranten fördern; ”

überschneidenden Formen der Diskriminierung zu verhüten, aufzudecken und zu bekämpfen, einschließlich durch Beobachtung und Veröffentlichung von Trendanalysen, und einen Zugang zu wirksamen Beschwerde- und Rechtsbehelfsmechanismen sicherstellen; 

Übersetz heisst dies mehr Zensur. “Einstellung der materiellen Unterstützung von Medien,”  kann fast alles bedeuten, zum Beispiel sperren von Webseiten, Servern, Domains..

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